Die SPD-Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld hat gemeinsam mit ihrer Fraktion einen Dringlichkeitsantrag im Landtag eingebracht, der die Staatsregierung auffordert, sich im Bundesrat bei der Beratung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen dafür einzusetzen, dass die Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine dauerhafte Ist-Kostenerstattung erhalten.
Dabei soll für 2012 sowie für die Folgejahre geregelt werden, dass die Bundesbeteiligung auf die Ausgaben des jeweils laufenden Jahres und nicht auf die Ausgaben des jeweiligen Vorvorjahres bezogen werden.
„Die Gemeindefinanzkommission hat die Zusage von Bund und Ländern begrüßt, die Kommunen bei den Aufwendungen zu entlasten, indem die Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise angehoben wird“, betont Susann Biedefeld. Diese Vereinbarung sieht eine Kostenübernahme von 45 Prozent im Jahr 2012, 75 Prozent im Jahr 2013 und 100 Prozent im Jahr 2014 vor und muss laut Biedefeld im laufenden Gesetzgebungsverfahren auch vollständig umgesetzt werden. „Daher brauchen wir eine dauerhafte Regelung nicht nur für 2012, sondern auch für die Folgejahre.“ Darüber hinaus muss der Abgeordneten zufolge auch sichergestellt werden, dass bei der Abrechnung nicht auf die Daten des Vorjahres oder Vorvorjahres zurückgegriffen wird. „Das würde wegen der steigenden Fallzahlen nämlich dazu führen, dass die Ausgaben der Kommunen nicht in vollem Umfang kompensiert werden.“ Demzufolge würde bereits in 2012 die Differenz über 200 Millionen Euro betragen, in 2013 über 400 Millionen Euro und im Jahr 2014 sogar über 500 Millionen Euro.
„Deshalb wollen wir als SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag erreichen, dass sich die Kostenerstattung auf die Ausgaben des laufenden Jahres und nicht auf die Kosten des Vorvorjahres bezieht“, erklärt Susann Biedefeld. Die Regelung könnte z.B. wie beim Wohngeld ausgestaltet werden, wo die tatsächlichen Kosten 1:1 zeitnah erstattet werden.
Der SPD-Antrag wird in den kommenden Wochen in den zuständigen Ausschüssen beraten.