MdL Susann Biedefeld macht sich für Feuerwehrnachwuchs stark

Veröffentlicht am 23.07.2015 in Landespolitik

Susann Biedefeld im Gespräch mit Feuerwehrleuten

Die oberfränkische SPD-Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld macht sich derzeit im Bayerischen Landtag zusammen mit der SPD-Landtagsfraktion für den Feuerwehrnachwuchs stark. Die konkreten Forderungen der SPD-Landtagsfraktion nach einer stärkeren Unterstützung der bayerischen Feuerwehren bei der Nachwuchsförderung stellte Susann Biedefeld in der heutigen Plenardebatte vor.

"Bedingt durch den demografischen Wandel und ein immer vielfältigeres Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche, gestaltet sich die Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehrvereine immer schwieriger. Eine Überarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist daher längst überfällig", erklärte Biedefeld. Der SPD-Gesetzentwurf beinhaltet mehrere Veränderungen, die den Feuerwehren in Bayern die Nachwuchsarbeit erleichtern soll.

So forderte Susann Biedefeld heute im Bayerischen Landtag unter anderem eine Herabsetzung des Eintrittsalters für die Jugendfeuerwehren von 12 auf nun 10 Jahre. Während in allen anderen Bundesländern Jugendliche schon viel früher, im Alter von sechs, acht oder zehn Jahren, in den Feuerwehrdienst aufgenommen werden, und so zum Beispiel auch an gemeinsamen Wettbewerben, wie der Jugendflamme (ab 10 Jahren), teilnehmen können, müssten in Bayern bislang interessierte Jugendliche unter 12 Jahren abgewiesen werden. Sie dürften nicht an den Wettbewerben teilnehmen. Das demotiviere und sei alles andere als ein Anreiz. „In Zeiten des demografischen Wandels, bei immer weniger junger Menschen, können sich die Feuerwehren, gerade in den ländlichen Regionen, es sich nicht leisten interessierte Jugendliche zurückzuweisen, nur weil es in Bayern kein zeitgemäßes Feuerwehrgesetz gibt", bemäkelt Susann Biedefeld.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfes ist die rechtliche Verankerung der Kinderfeuerwehren im Bayerischen Feuerwehrgesetz als gleichberechtigte Abteilung. Nach Vorstellung der SPD-Landtagsfraktion wird als Mindesteintrittsalter in die Kinderfeuerwehr die Vollendung des 6. Lebensjahrs, mithin das normale Schuleintrittsalter, festgeschrieben. „Gerade im Hinblick auf die Förderung von Kinderfeuerwehren kann Bayern noch einiges von anderen Bundesländern lernen", betont die SPD-Parlamentarierin. Zwar seien schon heute in zahlreichen Feuerwehrvereinen Kinderfeuerwehrgruppen aktiv, bisher seien diese jedoch rechtlich nicht als gleichberechtigte Abteilungen anerkannt und damit nicht gesetzlich abgesichert. Durch den SPD-Gesetzesvorschlag würden die Kinderfeuerwehren unter anderem endlich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. „Es kann nicht sein, dass es für Kinder, die sich an den Kinderfeuerwehren beteiligen, keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gibt oder diesen die örtlichen Feuerwehrvereine teuer bezahlen müssen, nur weil in Bayern das Eintrittsalter nicht zeitgemäß angepasst wird", kritisiert Susann Biedefeld.

„Mir stellt sich außerdem die Frage, wieso sich viele Feuerwehrkameradinnen und -kameraden über 63 Jahre nicht mehr aktiv in die Feuerwehren einbringen dürfen, obwohl sie körperlich und geistig noch fit geblieben sind? Wieso sollten sie ihre Erfahrungen und ihr Wissen nicht in der Ausbildung, bei der Organisation, bei der Pflege des Fuhrparks oder anderen Aufgaben mit einbringen dürfen?“, stellt die SPD-Parlamentarierin der derzeitigen Regelungen infrage. Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion ermöglicht daher die Bildung weiterer gleichgestellter Altersabteilungen. Demnach könnten sich in Zukunft auch aktive Feuerwehrdienstleistende die altersbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden mussten, weiterhin an der Arbeit der Feuerwehren beteiligen.

Susann Biedefeld ist gespannt auf die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs in den Fachausschüssen des Parlaments und vor allem über das Abstimmungsverhalten der CSU. Schließlich handele es sich bei den von der SPD geforderten Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz um Forderungen, die viele örtliche Feuerwehren und vor allem auch der Bayerische Landesfeuerwehrverband seit längerem diskutieren und vom zuständigen bayerischen Innenministerium erwarten.

 

Link: Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

 
 

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